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   BFH, 09.08.1973 - V R 41/73   

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https://dejure.org/1973,946
BFH, 09.08.1973 - V R 41/73 (https://dejure.org/1973,946)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1973 - V R 41/73 (https://dejure.org/1973,946)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1973 - V R 41/73 (https://dejure.org/1973,946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ladenraum - Mehrstöckiges Hauses - Eingeschossiger Anbau - Vergrößerung - Altbau - Neubau - Selbständiges Gebäude - Körperliches Wirtschaftsgut - Selbstverbrauchsteuerpflichtiger Vorgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 152
  • DB 1973, 2027
  • BStBl II 1973, 874
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.04.1972 - V R 151/71

    Erweiterung eines Fabrikgebäudes - Neubauteile - Gesamtgebäudekomplex -

    Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 41/73
    Es hat dazu unter Berufung auf die Urteile des BFH vom 13. April 1972 V R 151/71 (BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654) und vom 23. März 1972 V R 104/71 (BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681) ausgeführt: Altbau und Anbau seien miteinander verschachtelt.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil V R 151/71 die Herausnahme von Zwischenwänden als einen Umstand gewertet, der für die Annahme einer Gebäudeeinheit spricht.

    Es hat in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil V R 151/71 darauf abgestellt, ob der Anbau dem aus ihm und dem Altbau bestehenden Gesamtkomplex das Gepräge gibt.

  • BFH, 23.03.1972 - V R 104/71

    Anbau von Fabrikgebäuden - Bereits vorhandene Baulichkeiten -

    Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 41/73
    Es hat dazu unter Berufung auf die Urteile des BFH vom 13. April 1972 V R 151/71 (BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654) und vom 23. März 1972 V R 104/71 (BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681) ausgeführt: Altbau und Anbau seien miteinander verschachtelt.

    Nach dem BFH-Urteil V R 104/71 ist es gerechtfertigt, eine Gebäudeerweiterung anzunehmen, wenn der angefügte Neubau als Teil des schon vorhandenen Gebäudes erscheint.

  • BFH, 20.10.1965 - VI 62/65 U

    Absetzung für Abnutzung eines Gebäudes bei einheitlicher Bewertung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 41/73
    Denn erst durch eine Reihe solcher Verbindungen entsteht ein Bauwerk, dessen Teile bei einem etwaigen Verkauf nicht ohne erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1965 VI 62/65 U, BFHE 84, 234, BStBl III 1966, 86, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 21.04.1955 - IV 532/54 U

    Bedeutung der baulichen Verbindung zwischen zwei Bauwerken

    Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 41/73
    Zu Unrecht meint das FA, eine zu einer Gebäudeeinheit führende Verschachtelung liege nur vor, wenn die Verhältnisse mit denen vergleichbar seien, die im Falle des BFH-Urteils vom 21. April 1955 IV 532/54 U (BFHE 60, 478, BStBl III 1955, 183) vorgelegen hätten.
  • BFH, 15.09.1977 - V R 14/76

    Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; zur Frage der baulichen

    Das FG verkenne den unbestimmten Rechtsbegriff "bauliche Verschachtelung"; denn die vorhandenen baulichen Verbindungen - zwei gemeinschaftliche Türen, die gemeinschaftliche Küche, die gemeinschaftliche Zapfanlage und insbesondere der kräftige gemeinsame Stützpfeiler innerhalb der Giebelwand des Altbaus, der Alt- und Anbau trage - erfüllten die Anforderungen der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 9. August 1973 V R 41/73, BFHE 110, 152, BStBl II 1973, 874).

    Der Senat hat dazu - insbesondere in Fällen, in denen (wie hier) die Zuführung eingeschossiger, unterkellerter Anbauten zum Anlagevermögen zu beurteilen waren - entschieden, daß bei eigenen Fundamenten, eigenen Mauern und einem eigenen Eingang (selbst wenn dieser im Rahmen der vorgesehenen Nutzung nur als Notausgang behandelt werde) grundsätzlich keine bauliche Verschachtelung angenommen werden kann (vgl. die BFH-Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344, und V R 41/73).

  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. August 1973 V R 41/73, BFHE 110, 152, BStBl II 1973, 874) führt erst eine Mehrzahl baulicher Verbindungen zu einer Verschachtelung und damit zur Entstehung eines einheitlichen Gebäudes.
  • BFH, 09.08.1974 - V R 11/74

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; vom 23. März 1972 V R 104/71, BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681; vom 9. August 1973 V R 37/73, BFHE 110, 150, BStBl II 1973, 834 und vom 9. August 1973 V R 41/73, BFHE 110, 152, BStBl II 1973, 874) ist ein Neubau nicht als selbständiges, der Selbstverbrauchsteuer unterliegendes Wirtschaftsgut anzusehen, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse mit dem schon vorhandenen Altbau eine Einheit bildet.
  • BFH, 20.02.1975 - IV R 79/74

    Ausbau bestehender Gebäude - Erweiterung bestehender Gebäude - Herstellungskosten

    Ausbauten und Erweiterungen an bestehenden Gebäuden sind demnach nur dann (selbständige) Wirtschaftsgüter, wenn sie entweder bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht nur als Teile eines schon vorhandenen Gebäudes erscheinen, sondern, wie dies z. B. bei bestimmten Anbauten der Fall sein kann, als ein Neubau, der neben den bestehehengebliebenen Altbau tritt und von diesem abgrenzbar ist, oder wenn das vorhandene Gebäude so tiefgreifend umgestaltet wird, daß ein neues Wirtschaftsgut unter Einbeziehung des bisher vorhanden gewesenen Wirtschaftsgutes geschaffen wird (vgl. auch zu § 30 UStG insbesondere die BFH-Urteile vom 19. August 1971 V R 18/71, BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75; vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; vom 23. März 1972 V R 104/71, BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681; vom 9. August 1973 V R 37/73, BFHE 110, 150, BStBl II 1973, 834; vom 9. August 1973 V R 41/73, BFHE 110, 152, BStBl II 1973, 874).
  • FG Düsseldorf, 13.04.1999 - 8 K 4639/95

    Aufgesetzte Wohnungen keine selbständigen Wirtschaftsgüter

    Die bauliche Verschachtelung setzt eine Mehrzahl baulicher Verbindungen voraus, und zwar in einem Maß, daß die Teile des Bauwerks nicht ohne erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden können (Urteil des BFH vom 21. Juli 1977 V R 58/75, BStBl II 1978, 78 , dort: Anbau einer Halle; vgl. ebenso Urteil des BFH vom 9. August 1973 V R 41/73, BStBl II 1973, 874 ).
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